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  • Nicht-Duisburger zahlen 340 €
  • Duisburger  bezahlen      290 €

Ermäßigungen nur für Duisburger Kinder!

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II                               175€
  • bei einem Monatseinkommen bis 1650€ bei 1 Kind       200€
  • bei einem Monatseinkommen bis 1860€ bei 2 Kindern  200€
  • bei einem Monatseinkommen bis 2070€ bei 3 Kindern  200€

Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 210 €. Bei Stellung eines Ermäßigungsantrages müssen Verdienstbescheide von beiden Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Ebenso bei der Bescheinigung von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe.




 

              

 
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