- Nicht-Duisburger zahlen 340 €
- Duisburger bezahlen 290 €
Ermäßigungen nur für Duisburger Kinder!
- Empfänger von Arbeitslosengeld II 175€
- bei einem Monatseinkommen bis 1650€ bei 1 Kind 200€
- bei einem Monatseinkommen bis 1860€ bei 2 Kindern 200€
- bei einem Monatseinkommen bis 2070€ bei 3 Kindern 200€
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 210 €. Bei Stellung eines Ermäßigungsantrages müssen Verdienstbescheide von beiden Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Ebenso bei der Bescheinigung von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe.
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